§ 1 Name und Sitz des Vereins, Geschäftsjahr
§ 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinnützigkeit des Vereins
§ 3 Erwerb der Mitgliedschaft
§ 4 Beendigung der Mitgliedschaft
Dem Mitglied ist die Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gründen des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.
§ 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder
§ 6 Mitgliedsbeiträge
§ 7 Organe des Vereins
Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.
§ 8 Vorstand
§ 9 Mitgliederversammlung
§ 10 Rechnungsprüfer
§ 11 Verbandsmitgliedschaften
Der Verein kann Mitglied in anderen Tier – und Naturschutzorganisationen werden.
§ 12 Auflösung des Vereins, Beendigung aus anderen Gründen, Wegfall steuerbegünstigter Zwecke
Lossa, am 28.04.2012
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