Wir sind sehr sehr dankbar für jede Spende. Alles hilft.
Hier kleine Hinweise wegen der Sepndenbescheinigungen:
1. Geldspende, Auszug aus der Einkommenssteuer-Durchführungsverordnung (EStDV 1955) § 50 Zuwendungsbestätigung:
(4) Statt einer Zuwendungsbestätigung genügt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes, wenn …
2. die Zuwendung 300 Euro nicht übersteigt.
(Also reicht bei einer Einzelspende bis zu 300 Euro bspw. der Kontoauszug als Nachweis der Spende ggü. dem Finanzamt.)
2. Sachspenden
Für die Ausstellung der Sach-Spendenbescheinigungen wird folgendes benötigt:
– die komplette Adresse des Spenders
– der Kaufbeleg / die Quittung / die Rechnung
– gern die E-Mail-Adresse, damit die Spendenbescheinigung per E-Mail zur Verfügung gestellt werden kann.
Und wenn Ihr zu viele Münzen habt, könntet Ihr diese auch gern zu uns bringen 🙂
Bei Fragen wendet Euch bitte gern per WhatsApp an folgende Nummer: 0174/2149541.
Vielen Dank!





