Wissenswertes

Spenden steuerlich absetzen


Einzelspenden bis zu 300 Euro an gemeinnützige Organisationen, können Sie bei Ihrem Finanzamt ohne Spendenquittung einreichen. Als Spendennachweis genügt hier dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung der Bank (Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Onlinebanking), wenn darauf Name und Kontonummer von Auftraggeber und Empfänger sowie Betrag und Buchungstag ersichtlich sind.

(Bis einschließlich 2020 lag die Grenze für Kleinbetragsspenden bei 200 Euro.)