{"id":156,"date":"2022-05-21T16:47:54","date_gmt":"2022-05-21T14:47:54","guid":{"rendered":"https:\/\/wp.gnadenhof-lossa.de\/?page_id=156"},"modified":"2024-06-11T11:41:32","modified_gmt":"2024-06-11T09:41:32","slug":"satzung","status":"publish","type":"page","link":"https:\/\/gnadenhof-lossa.de\/?page_id=156","title":{"rendered":"Satzung"},"content":{"rendered":"\t\t<div data-elementor-type=\"wp-page\" data-elementor-id=\"156\" class=\"elementor elementor-156\" data-elementor-post-type=\"page\">\n\t\t\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-6dc771d5 elementor-section-height-min-height elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-items-middle\" data-id=\"6dc771d5\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\" data-settings=\"{&quot;background_background&quot;:&quot;classic&quot;,&quot;shape_divider_bottom&quot;:&quot;arrow&quot;}\">\n\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-background-overlay\"><\/div>\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-shape elementor-shape-bottom\" aria-hidden=\"true\" data-negative=\"false\">\n\t\t\t<svg xmlns=\"http:\/\/www.w3.org\/2000\/svg\" viewBox=\"0 0 700 10\" preserveAspectRatio=\"none\">\n\t<path class=\"elementor-shape-fill\" d=\"M350,10L340,0h20L350,10z\"\/>\n<\/svg>\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-11dab5e\" data-id=\"11dab5e\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-7aa92aa7 elementor-invisible elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"7aa92aa7\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-settings=\"{&quot;_animation&quot;:&quot;fadeInUp&quot;}\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h1 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Satzung<\/h1>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<section class=\"elementor-section elementor-top-section elementor-element elementor-element-ad275ac elementor-section-boxed elementor-section-height-default elementor-section-height-default\" data-id=\"ad275ac\" data-element_type=\"section\" data-e-type=\"section\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-container elementor-column-gap-default\">\n\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-column elementor-col-100 elementor-top-column elementor-element elementor-element-efa8da7\" data-id=\"efa8da7\" data-element_type=\"column\" data-e-type=\"column\">\n\t\t\t<div class=\"elementor-widget-wrap elementor-element-populated\">\n\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-9269665 elementor-widget elementor-widget-heading\" data-id=\"9269665\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"heading.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t<h2 class=\"elementor-heading-title elementor-size-default\">Unsere Satzung<\/h2>\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ffd5ff5 elementor-widget elementor-widget-text-editor\" data-id=\"ffd5ff5\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"text-editor.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<p><strong>\u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr<\/strong><\/p><ol><li>Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein zum Wohl der Tiere e.V., Gnadenhof Lossa\u201c. Er soll in das Vereinsregister eingetragen werden und danach den Zusatz \u201ee.V.\u201c f\u00fchren.<\/li><li>Der Verein hat seinen Sitz in Thallwitz \/ OT Lossa.<\/li><li>Das Gesch\u00e4ftsjahr ist das Kalenderjahr.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 2 Zweck, Aufgaben, Gemeinn\u00fctzigkeit des Vereins<\/strong><\/p><ol><li>Der Verein zum Wohl der Tiere e.V., Gnadenhof Lossa verfolgt ausschlie\u00dflich und unmittelbar gemeinn\u00fctzige Zwecke im Sinne des Abschnitts \u201eSteuerbeg\u00fcnstigte Zwecke\u201c der Abgabenordnung.<\/li><li>Zweck des Vereins ist Schutz der gesamten Tierwelt.<\/li><li>Arten und Naturschutz ist vom Tierschutz nicht zu trennen.<\/li><li>Bek\u00e4mpfung des Missbrauchs der Tiere sowie der Verbesserung ihrer Lebensqualit\u00e4t.<\/li><li>Der Verein ist selbstlos t\u00e4tig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.<\/li><li>Mittel des Vereins d\u00fcrfen nur f\u00fcr die satzungsm\u00e4\u00dfigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus den Mitteln des Vereins. Keine Person darf durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, beg\u00fcnstigt werden.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 3 Erwerb der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Mitglied des Vereins kann jede vollj\u00e4hrige nat\u00fcrliche Person und jede juristische Person werden. Bei Minderj\u00e4hrigen ist die Einwilligung der gesetzlichen Vertretung erforderlich.<\/li><li>Die Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand zu beantragen. Der Vorstand entscheidet \u00fcber den Aufnahmeantrag. Will er dem Antrag nicht stattgeben, entscheidet hier\u00fcber die n\u00e4chste ordentliche Mitgliederversammlung.<\/li><li>Auf Vorschlag des Vorstandes kann die Mitgliederversammlung verdienstvolle F\u00f6rderer des Vereins in den Verein als Ehrenmitglieder auf Lebenszeit aufnehmen (Urkunde als Anlage beigef\u00fcgt).<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 4 Beendigung der Mitgliedschaft<\/strong><\/p><ol><li>Die Mitgliedschaft im Verein endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.<\/li><li>Der Austritt ist schriftlich gegen\u00fcber dem Vorstand zu erkl\u00e4ren. Der Austritt kann nur mit einer Frist von zwei Monaten zum Ende des Gesch\u00e4ftsjahres erkl\u00e4rt werden.<\/li><li>Ein Mitglied kann durch Beschluss der Mitgliederversammlung aus dem Verein ausgeschlossen werden, wenn es<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><ol><li style=\"list-style-type: none;\"><ol><li style=\"list-style-type: none;\"><ol><li>schuldhaft das Ansehen oder die Interessen des Vereins in schwerwiegender Weise gesch\u00e4digt oder die ihm nach der Satzung obliegenden Pflichten wiederholt verletzt hat oder<\/li><li>mehr als drei Monate mit der Zahlung seiner Mitgliedsbeitr\u00e4ge im R\u00fcckstand ist und trotz schriftlicher Mahnung unter Androhung des Ausschlusses die r\u00fcckst\u00e4ndigen Beitr\u00e4ge nicht eingezahlt hat.<\/li><\/ol><\/li><\/ol><\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p>Dem Mitglied ist die Gelegenheit zu geben, in der Mitgliederversammlung zu den Gr\u00fcnden des Ausschlusses Stellung zu nehmen. Diese sind ihm mindestens zwei Wochen vorher mitzuteilen.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 5 Rechte und Pflichten der Mitglieder<\/strong><\/p><ol><li>Jedes Mitglied hat das Recht, bei der Unterst\u00fctzung des Vereins aktiv mitzuwirken und an gemeinsamen Veranstaltungen teilzunehmen. Jedes Mitglied hat gleiches Stimm- und Wahlrecht in der Mitgliederversammlung.<\/li><li>Jedes Mitglied hat die Pflicht, die Interessen des Vereins zu f\u00f6rdern, insbesondere regelm\u00e4\u00dfig seine Mitgliedsbeitr\u00e4ge zu leisten und, soweit es in seinen Kr\u00e4ften steht, die Veranstaltungen des Vereins durch seine Mitarbeit zu unterst\u00fctzen.<\/li><li>Der Jahresbeitrag wird allj\u00e4hrig von der Mitgliederversammlung f\u00fcr das folgende Gesch\u00e4ftsjahr geschlossen.<\/li><li>Der Vorstand kann den Beitrag erm\u00e4\u00dfigen, stunden oder erlassen.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 6 Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/strong><\/p><ol><li>Die H\u00f6he der Mitgliedsbeitr\u00e4ge wird von der Mitgliederversammlung festgelegt. Dabei ist die Offenheit des Vereins f\u00fcr die Allgemeinheit angemessen zu ber\u00fccksichtigen.<\/li><li>Ehrenmitglieder sind von den Mitgliedsbeitr\u00e4gen befreit.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 7 Organe des Vereins<\/strong><\/p><p>Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 8 Vorstand<\/strong><\/p><ol><li>Dem Vorstand des Vereins obliegen die Vertretung des Vereins nach \u00a7 26 BGB und die F\u00fchrung seiner Gesch\u00e4fte. Er hat insbesondere folgende Aufgaben:<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><ol><li style=\"list-style-type: none;\"><ol><li style=\"list-style-type: none;\"><ol><li>die Einberufung und Vorbereitung der Mitgliederversammlungen einschlie\u00dflich der Aufstellung der Tagesordnung,<\/li><li>die Ausf\u00fchrung von Beschl\u00fcssen der Mitgliederversammlung,<\/li><li>die Verwaltung des Vereinsverm\u00f6gens und die Anfertigung des Jahresberichts,<\/li><li>die Aufnahme neuer Mitglieder<\/li><\/ol><\/li><\/ol><\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><ol><li>Der Vorstand besteht aus dem Vorsitzenden, seinem Stellvertreter, dem Schatzmeister, dem Schriftf\u00fchrer und ein bis zwei Beisitzern.<\/li><li>Der Vorsitzende vertritt den Verein allein. Im \u00dcbrigen vertreten den Verein zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam.<\/li><li>Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Mitgliederversammlung f\u00fcr die Dauer von zwei Jahren gew\u00e4hlt. Mitglieder des Vorstandes k\u00f6nnen nur Mitglieder des Vereins sein; mit der Mitgliedschaft im Verein endet auch die Mitgliedschaft im Vorstand. Die Wiederwahl oder die vorzeitige Abberufung eines Mitglieds durch die Mitgliederversammlung ist zul\u00e4ssig. Ein Mitglied bleibt nach Ablauf der regul\u00e4ren Amtszeit bis zur Wahl seines Nachfolgers im Amt. Scheidet ein Mitglied vorzeitig aus dem Vorstand aus, so sind die verbleibenden Mitglieder berechtigt, ein Mitglied des Vereins bis zur Wahl des Nachfolgers durch die Mitgliederversammlung in den Vorstand zu w\u00e4hlen.<\/li><li>Der Vorstand tritt nach Bedarf zusammen. Die Sitzungen werden vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter, einberufen. Eine Einberufungsfrist von einer Woche soll eingehalten werden. Der Vorstand ist beschlussf\u00e4hig, wenn mindestens drei Mitglieder anwesend sind. Bei der Beschlussfassung entscheidet die Mehrheit der abgegebenen g\u00fcltigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung die seines Stellvertreters.<\/li><li>Die Beschl\u00fcsse des Vorstands sind zu protokollieren. Das Protokoll ist vom Protokollf\u00fchrer sowie vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter oder einem anderen Mitglied des Vorstandes zu unterschreiben.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 9 Mitgliederversammlung<\/strong><\/p><ol><li>Die Mitgliederversammlung ist zust\u00e4ndig f\u00fcr die Entscheidungen in folgenden Angelegenheiten:<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><ol><li style=\"list-style-type: none;\"><ol><li style=\"list-style-type: none;\"><ol><li>\u00c4nderung der Satzung,<\/li><li>die Aufl\u00f6sung des Vereins,<\/li><li>die Aufnahme neuer Vereinsmitglieder in den F\u00e4llen des \u00a7 3 Nr. 2 Satz 3. die Ernennung von Ehrenmitgliedern sowie den Ausschluss von Mitgliedern aus dem Verein,<\/li><li>die Wahl und die Abberufung der Mitglieder des Vorstandes und Rechnungspr\u00fcfer<\/li><li>die Entgegennahme des Jahresberichts und die Entlastung des Vorstandes und Rechnungspr\u00fcfer<\/li><li>die Festsetzung der Mitgliedsbeitr\u00e4ge<\/li><\/ol><\/li><\/ol><\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><ol><li>Mindestens einmal im Jahr, m\u00f6glichst im ersten Quartal, ist vom Vorstand eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Die Einberufung erfolgt schriftlich unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen und unter Angabe der Tagesordnung. Die Einladung kann auf dem Postweg, per email oder pers\u00f6nlich \u00fcbermittelt werden.<\/li><li>Die Tagesordnung setzt der Vorstand fest. Jedes Vereinsmitglied kann bis sp\u00e4testens eine Woche vor der Mitgliederversammlung bei Vorstand schriftlich eine Erg\u00e4nzung der Tagesordnung beantragen. \u00dcber den Antrag entscheidet der Vorstand. \u00dcber Antr\u00e4ge zur Tagesordnung, die vom Vorstand nicht aufgenommen wurden oder die erstmals in der Mitgliederversammlung gestellt werden, entscheidet die Mitgliederversammlung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder; dies gilt nicht f\u00fcr Antr\u00e4ge, die eine \u00c4nderung der Satzung, die Aufl\u00f6sung des Vereins oder \u00c4nderungen der Mitgliedsbeitr\u00e4ge zum Gegenstand haben.<\/li><li>Der Vorstand hat eine au\u00dferordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen, wenn es das Interesse des Vereins erfordert oder wenn ein Viertel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe des Zwecks und der Gr\u00fcnde beantragt. Soweit die Umst\u00e4nde dies zulassen, ist eine Ladungsfrist von zwei Wochen einzuhalten und die Tagesordnung mit der Einladung bekannt zu geben.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei dessen Verhinderung von seinem Stellvertreter und bei dessen Verhinderung von einem durch die Mitgliederversammlung zu w\u00e4hlenden Versammlungsleiter geleitet.<\/li><li>Die Mitgliederversammlung beschlie\u00dft in offener Abstimmung mit der Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder. Kann bei Wahlen kein Kandidat die Mehrheit der Stimmen der anwesenden Mitglieder auf sich vereinen, ist gew\u00e4hlt, wer die Mehrheit der abgegebenen Stimmen erhalten hat; zwischen mehreren Kandidaten ist eine Stichwahl durchzuf\u00fchren. Stimmenthaltungen gelten als ung\u00fcltige Stimmen. Beschl\u00fcsse \u00fcber eine \u00c4nderung der Satzung bed\u00fcrfen der Mehrheit von drei Vierteln, der Beschluss \u00fcber die Aufl\u00f6sung des Vereins die Zustimmung von neun Zehnteln der anwesenden Mitglieder.<\/li><li>\u00dcber den Ablauf der Mitgliederversammlung und die gefassten Beschl\u00fcsse ist ein Protokoll zu fertigen. Dieses ist vom Protokollf\u00fchrer und vom Versammlungsleiter zu unterschreiben.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 10 Rechnungspr\u00fcfer<\/strong><\/p><ol><li>Die Rechnungspr\u00fcfer \/ innen werden in\u00a0 der Mitgliederversammlung f\u00fcr 2 Jahre gew\u00e4hlt. Sie haben das Recht und die Pflicht, w\u00e4hrend der Dauer ihrer Amtszeit unvermutet Buch- und Kassenpr\u00fcfungen vorzunehmen.<\/li><li>Die Rechnungspr\u00fcfer \/ innen haben in der Jahreshauptversammlung \u00fcber das Ergebnis ihrer Pr\u00fcfung zu berichten und ihren Bericht schriftlich niederzulegen, sowie einen Antrag auf Entlastung des gesamten Vorstandes zu stellen.<\/li><li>Wiederwahlen der Rechnungspr\u00fcfer \/ innen sind zul\u00e4ssig.<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 11 Verbandsmitgliedschaften<\/strong><\/p><p>Der Verein kann Mitglied in anderen Tier \u2013 und Naturschutzorganisationen werden.<\/p><p>\u00a0<\/p><p><strong>\u00a7 12 Aufl\u00f6sung des Vereins, Beendigung aus anderen Gr\u00fcnden, Wegfall<\/strong> <strong>steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke<\/strong><\/p><ol><li>Im Falle der Aufl\u00f6sung des Vereins sind der Vorsitzende des Vorstandes und sein Stellvertreter gemeinsam vertretungsberechtigte Liquidatoren, falls die Mitgliederversammlung keine anderen Personen beruft.<\/li><li>Bei Aufl\u00f6sung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbeg\u00fcnstigter Zwecke wird im Rahmen einer au\u00dferordentlichen Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit \u00fcber die Verwendung des Verm\u00f6gens des Vereins abgestimmt, wobei das Verm\u00f6gen ausschlie\u00dflich f\u00fcr gemeinn\u00fctzige Zwecke und hier im speziellen zwingend f\u00fcr einen anderen Tierschutzverein, zu verwenden ist.<\/li><li>Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend, wenn der Verein aus einem anderen Grund aufgel\u00f6st wird oder seine Rechtsf\u00e4higkeit verliert.\u00a0<\/li><\/ol><p>\u00a0<\/p><p>Lossa, am 28.04.2012<\/p>\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-element elementor-element-ed73af0 elementor-widget elementor-widget-button\" data-id=\"ed73af0\" data-element_type=\"widget\" data-e-type=\"widget\" data-widget_type=\"button.default\">\n\t\t\t\t<div class=\"elementor-widget-container\">\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<div class=\"elementor-button-wrapper\">\n\t\t\t\t\t<a class=\"elementor-button elementor-button-link elementor-size-sm\" href=\"\/wp-content\/uploads\/2022\/07\/Verein-zum-Wohl-der-Tiere-e.-V.-Gnadenhof-Lossa-Satzung-2012.pdf\" target=\"_blank\" rel=\"nofollow\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-content-wrapper\">\n\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-icon\">\n\t\t\t\t<i aria-hidden=\"true\" class=\"fas fa-angle-right\"><\/i>\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t\t\t\t\t<span class=\"elementor-button-text\">Satzung als pdf herunterladen<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/span>\n\t\t\t\t\t<\/a>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/div>\n\t\t\t\t\t<\/div>\n\t\t<\/section>\n\t\t\t\t<\/div>\n\t\t","protected":false},"excerpt":{"rendered":"<p>Satzung Unsere Satzung \u00a7 1 Name und Sitz des Vereins, Gesch\u00e4ftsjahr Der Verein f\u00fchrt den Namen \u201eVerein zum Wohl der Tiere e.V., Gnadenhof Lossa\u201c. 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